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   BGH, 31.01.2013 - V ZR 132/12   

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https://dejure.org/2013,2487
BGH, 31.01.2013 - V ZR 132/12 (https://dejure.org/2013,2487)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2013 - V ZR 132/12 (https://dejure.org/2013,2487)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - V ZR 132/12 (https://dejure.org/2013,2487)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Unterlassungsentscheidung bzgl. der Unterhaltung von Schweineställen aufgrund unzumutbarer Geruchsemissionen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Unterlassungsentscheidung bzgl. der Unterhaltung von Schweineställen aufgrund unzumutbarer Geruchsemissionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterlassen: Maßgebend für Beschwer sind Nachteile des Beklagten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZR 132/12
    Dass der so zu bemessende Wert den Betrag von 20.000 EUR übersteigt, hat der Beschwerdeführer darzulegen (BGH, Beschluss vom 20. April 2005 - XII ZR 92/02, NJW-RR 2005, 1011) und gemäß § 294 ZPO glaubhaft zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180).
  • BGH, 08.01.2009 - IX ZR 107/08

    Verfahrensrecht - Beschwer eines zur Unterlassung verurteilen Beklagten?

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZR 132/12
    Maßgebend für die Beschwer des zu einer Unterlassung verurteilten Beklagten sind die Nachteile, die ihm aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen, auch wenn das Erfüllungsinteresse des Klägers geringer ist (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - IX ZR 107/08, NJW-RR 2009, 549).
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 92/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZR 132/12
    Dass der so zu bemessende Wert den Betrag von 20.000 EUR übersteigt, hat der Beschwerdeführer darzulegen (BGH, Beschluss vom 20. April 2005 - XII ZR 92/02, NJW-RR 2005, 1011) und gemäß § 294 ZPO glaubhaft zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180).
  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 214/04

    Wert des Beschwerdegegenstandes bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZR 132/12
    Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Wert des Beschwerdegegenstands in dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend (BGH, Beschluss vom 30. November 2005 - IV ZR 214/04, NJW 2006, 1142).
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