Rechtsprechung
BGH, 31.01.2013 - V ZR 132/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Unterlassungsentscheidung bzgl. der Unterhaltung von Schweineställen aufgrund unzumutbarer Geruchsemissionen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Unterlassungsentscheidung bzgl. der Unterhaltung von Schweineställen aufgrund unzumutbarer Geruchsemissionen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterlassen: Maßgebend für Beschwer sind Nachteile des Beklagten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 29.11.2010 - 4 O 306/09
- OLG Koblenz, 14.05.2012 - 12 U 1473/10
- BGH, 31.01.2013 - V ZR 132/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02
Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur …
Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZR 132/12
Dass der so zu bemessende Wert den Betrag von 20.000 EUR übersteigt, hat der Beschwerdeführer darzulegen (BGH, Beschluss vom 20. April 2005 - XII ZR 92/02, NJW-RR 2005, 1011) und gemäß § 294 ZPO glaubhaft zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180). - BGH, 08.01.2009 - IX ZR 107/08
Verfahrensrecht - Beschwer eines zur Unterlassung verurteilen Beklagten?
Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZR 132/12
Maßgebend für die Beschwer des zu einer Unterlassung verurteilten Beklagten sind die Nachteile, die ihm aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen, auch wenn das Erfüllungsinteresse des Klägers geringer ist (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - IX ZR 107/08, NJW-RR 2009, 549). - BGH, 20.04.2005 - XII ZR 92/02
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer …
Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZR 132/12
Dass der so zu bemessende Wert den Betrag von 20.000 EUR übersteigt, hat der Beschwerdeführer darzulegen (BGH, Beschluss vom 20. April 2005 - XII ZR 92/02, NJW-RR 2005, 1011) und gemäß § 294 ZPO glaubhaft zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180). - BGH, 30.11.2005 - IV ZR 214/04
Wert des Beschwerdegegenstandes bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der …
Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZR 132/12
Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Wert des Beschwerdegegenstands in dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend (BGH, Beschluss vom 30. November 2005 - IV ZR 214/04, NJW 2006, 1142).